Thema: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 25 Jan - 21:13:30
Hallöle Ihr alle,
ich hab da mal ne Frage und bitte um Ratschläge,die man auch anwenden kann (also mal ernsthaftes )
Was tun,wenn man seit über 13 Monaten in einem Betrieb tätig ist,in dem man durchschnittlich 30 Stunden die Woche und mehr arbeitet...und immernoch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist? Und wie schauts da mit dem Anspruch auf bezahltem Urlaub aus? (alter Urlaub und neuer fürs kommende Jahr)
Hilfe!!!!! ...und wo ist eigentlich Bernd?
Ach so,ja....einen sorgenfreien Tag Euch allen,fällt mir heute schwer,da ich abends ein Gespräch mit meinem Chef habe (geht aber um andere Themen,würd aber gerne auch mein Thema auf den Tisch schmeissen....)
Gruss und so...*AnnA*[b]
hydrophiler
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 25 Jan - 21:58:24
Moin *AnnA*.
Kurz vor der eigenen Besprechung die Antwort:
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein wirksamer Vertrag. Gleichwohl hat der Arbeitgeber seit 1995 schriftliche Nachweispflichten. Diese Pflichten findest Du in § 2 Nachweisgesetz.
"§ 2 Nachweispflicht (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, daß der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet."
Bezüglich des Urlaubsanspruches verweise ich auf Nr. 8 zu § 2 Nachweisgesetz.
sonnen8licht
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 25 Jan - 22:09:36
Wenn nix anderes vereinbart ist, gilt der Anspruch auf den gesetzlich zustehenden Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Arbeitswoche bzw. natürlich 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. Wenn Du mit §§ um Dich schlagen willst, muss ich noch mal nachschlagen, nicht mein täglich Brot.
Der Urlaub muss grundsätzlich in dem Zeitraum genommen werden, für den er gedacht ist, laienhaft ausgedrückt. Eine Übernahme ins Folgejahr müsste schriftlich fixiert sein, entweder in Tarifverträgen oder den einzelnen Arbeitsverträgen. Pokern kann man natürlich immer.
*AnnA*
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 25 Jan - 22:17:56
Dank Dir Bernd...
Naja,das habe ich auch schon alles im Internet nachgelesen.Was aber,wenn man immer wieder vertröstet wird,einem versprochen wird,das man als geringfügig Beschäftigter nachrutscht,sobald ein Stelle frei wird und der Umsatz besser wird....
Ich hab als geringfügig Beschäftigter vor fast 16 Monaten dort angefangen,war jetzt meist in der Gleitzone beschäftigt,arbeite nun aber schon ewig wesentlich mehr Stunden die Woche,meinen Urlaub im Sommer letzten jahres musste ich die Stunden reinarbeiten,damit ich ihn bezahlt bekommen habe,5 anstehende Urlaubstage diese und nächste Woche stehen mit frei drinnen,also auch nicht bezahlt........ Laut Lohnbescheinigung vom Steuerberater arbeite ich 25 Stunden die Woche(sind aber wesentlich mehr...),sind also meiner Meinung nach 5 bezahlte Stunden pro Urlaubstag...
Ich liebe meinen Job,aber was da im Moment so abgeht,macht mir arg seelisch zu schaffen...und ich weiss nicht,wie ichs angehen soll,dies und anderes zu ändern...
Nun habe ich heute mit meiner Arbeitskollegin und Freundin eh ein Gespräch mit unserem Chef,wobei es aber anscheinend um andere Sachen geht...möchte es dort am liebsten auch mit angehen und dies alles klären...bruach ich nicht nur 3mal am Tag Johanniskraut,hat wer ne Valium für heut abend gegen 20 Uhr???? (neee,2,meine Freundin brauch auch eine...)
Mariaestrella
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 25 Jan - 23:17:43
Für mich wäre der Arbeitgeber ein Ausbeuter.
Ich würde mich nach einem neuen Job umsehen mit einem vernünftigen Arbeitgeber. Denn dann könntest du jetzigen Arbeitgeber besser unter Druck setzen und hättest eine bessere Verhandlungsbasis.
Das Recht auf seiner Seite zu haben ist eines, dies aber durchsetzen zu können ist was anderes. Wirst du zu unbequem könnte er sich auf die Hinterbeine stellen und dir im Zweifelsfall kündigen.
Ich würde also erst etwas neues suchen und dann verhandeln, bevor du nachher ohne etwas da stehst.
hydrophiler
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Do 26 Jan - 19:03:52
Ganz ehrlich, *AnnA*.
Dir die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen, das ist kein Almosen und keine großartige Leistung, sondern eine Selbstverständlichkeit, des Arbeitgebers geringste Pflicht und Dein gutes Recht. Und wenn bereits hier Grenzen erreicht scheinen, dann wüsste ich für mich nur zu gut, welche Konsequenzen zu ziehen wären.
Hey, denke an Dich und tue das, was Dir gut tut.
Gruß Bernd
Zuletzt von hydrophiler am Do 26 Jan - 22:26:07 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
*AnnA*
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Do 26 Jan - 19:26:05
...wieso kam ich mir dann gestern trotzdem so vor,als wenn ich betteln müsste???!
Ok,habe meinen Antrag beim Cheffe mündlich und vor Zeugen formuliert,mach jetzt ein paar Tage URLAUB und werde nächste Woche nachfragen,ob denn was schriftliches für mich vorbereitet wurde...
Und kümmer mich derweil (naja,wenn ich ehrlich bin schon ein paar Tage länger) um ein paar andere Alternativen,die mir das Leben so bietet...Man sollte ja immer in Bewegung bleiben oder so...
Aber meinen derzeitigen Job mag ich trotzdem sehr sehr gerne,nur müssten sich ein paar Dinge ändern,schauen wir mal...
sonnen8licht
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Do 26 Jan - 19:28:36
ich wünsch es Dir von ganzem Herzen
hydrophiler
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Do 26 Jan - 19:46:40
*AnnA*,
Menschen spielen zuweilen mit Menschen Spiele. Mit der Unwissenheit anderer zu spielen ist dann ein Unding, wenn es auf Kosten des Unwissenden geschieht.
Ich hätte mich jedenfalls in Grund und Boden geschämt und nur Selbstverachtung für mich übrig gehabt, so ich als Arbeitgeber die Info über die Rechte des Arbeitnehmers vorsätzlich verabsäumen, verschweigen würde und mich im fortdauernden Nichtstun übte, wenn der Arbeitnehmer ersichtlich auch noch sehr pflegeleicht daherkommt.
Dein von Dir als Bettelei empfundenes Gefühl ist vordergründig dem Verhalten des Arbeitgebers geschuldet und ein zusätzlicher Eintrag in sein Armutszeugnis.
Das ist, was bei Dir haften bleiben sollte.
*AnnA*
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 8 Feb - 20:03:59
....nun,er schämt sich anscheinend nicht...und spielt weiter mit den Wissenden
Aber die können auch spielen...obwohl es nicht so wirklich Spass macht,solche Spielchen
Ich bin müde...aber sowas von...und schäme mich für meinen Arbeitgeber (ich weiss,ich bin doof)
*AnnA*
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Di 14 Feb - 19:49:42
...dank meines neuen Arztes bin ich raus aus diesem Spielchen
Und jetzt beginne ich,für meine Rechte zu kämpfen...sprich,ich lasse kämpfen
Ich mag sowas nicht,aber ich bin im Recht,werde dieses jetzt auch durchsetzen
Und hoffe,dass ich das Gefühl,das ich trotzdem nicht im recht bin und mich trotzdem irgendwie schuldig fühle,mit Hilfe meiner Psychologin aufarbeite...
Danke Bernd,für alles
*AnnA*
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Mi 24 Okt - 21:05:59
...ist das lange her,grins.
Aber recht hab ich letztendlich doch bekommen...
Die letzte Post von der Anwältin bestätigt mir das auch noch schriftlich...es gab einen Vergleich,mit dem ich leben kann. Besagt dieser doch,dass jemand ganz schön falsch lag,falsch gehandelt hat und und und....
Und ich hab was draus gelernt...besser,nicht einfach bequem aufzugeben und auf seinem Recht bestehen... Und...ein klein wenig was über Arbeitsrecht gelernt. ...welches ich dann recht gut gebrauchen kann,um meinen Mitarbeitern demnächst ein gerechter Arbeitgeber zu sein
Dihydrogenoxid
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Thema: Re: Rund ums Arbeitsrecht und so... Di 4 Dez - 6:39:37